Schutzimpfung
Aktuelles Impfschema
Übersichtliche Darstellung des Impfschemas
Hier finden Sie eine grafische Darstellung des Impfschemas zur Corona-Schutzimpfung.
- Zur Darstellung des Bundesministeriums (PDF, 0,24 MB)
Für den bestmöglichen und langfristigen Impfschutz wird für alle Personen und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr eine Grundimmunisierung (3 Impfungen) im Schema 2 + 1 empfohlen. Die Abstände zwischen erster und zweiter Impfung sind abhängig vom jeweiligen COVID-19 Impfstoff. Die dritte Impfung erfolgt abhängig von Alter und Risikoprofil der Person nach frühestens 4 bzw. 6 Monaten.*
COVID-19-Impfstoffe, welche zusätzlich an neuere Varianten angepasst wurden, etwa bivalente mRNA-Impfstoffe (BA.1, BA4/5) sowie der Proteinimpfstoff VidBrevtyn Beta (Beta), sind erst ab der dritten Impfung sowie für Auffrischungsimpfungen zugelassen.
*Vollendetes 5. Lebensjahr bis 18. Lebensjahr: 6 MonateFür gesunde Personen zwischen 18. und 60 Lebensjahr: 4-6 Monate
Ab vollendeten 60. Lebensjahr und Risikopersonen ab dem 5. Lebensjahr: ab 4 Monate
Eine 4. Impfung (1. Auffrischungsimpfung) ist jeder Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen, die sich schützen möchte.
Besonders wichtig ist eine Auffrischungsimpfung für Personen ab dem 60. Lebensjahr, für Personen mit dem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 (inkl. Schwangere) sowie für Personen mit einem erhöhten Expositions- und damit Infektionsrisiko (Gesundheitspersonal, Personen in Langzeitpflege- oder Betreuungseinrichtungen, etc.).
Eine weitere Auffrischungsimpfung (5. Impfung) ist für gesunde Personen unter 60 Jahren (inklusive im Gesundheitswesen arbeitenden Personen unter 60 Jahren) nach derzeitigem Wissensstand nicht allgemein empfohlen.
Bei Risikopersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann eine weitere Auffrischungsimpfung (5. Impfung) ab 4 Monate nach der 4. Impfung verabreicht werden. Bei Risikopersonen zwischen 12 und 17 Jahren kann diese weitere Auffrischungsimpfung nach individueller Prüfung ab 6 Monaten nach der 4. Impfung erfolgen.
Eine 3. Impfung ist für den bestmöglichen und langfristigen Impfschutz notwendig. Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren soll diese 3. Impfung (im Schema 2+1) ab 6 Monaten nach der 2. Impfung, erfolgen. Eine 4. Impfung (Auffrischungsimpfung) wird für diese Altersgruppe nicht empfohlen.
Für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr gibt es mittlerweile eine spezielle Kleinkinderformulierung des Impfstoffes Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Dabei kommt ein 3-Dosen-Schema zur Anwendung.
Das vom Nationalen Impfgremium empfohlene Impfschema für die COVID-19 Schutzimpfung gilt auch für Personen, die bereits eine oder mehrere Infektionen mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Eine Genesung ersetzt somit keine der empfohlenen Impfungen und kann lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der nächsten Impfung führen.
Nach unerkannten oder nicht mit PCR-Test / molekularbiologisch bestätigten Infektionen:
Impfungen können entsprechend dem vorgesehenen Impfschema durchgeführt werden.
Nach PCR-Test / molekularbiologisch bestätigten Infektionen:
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Infektion im Zeitraum zwischen erster und zweiter COVID-19 Impfung: Die zweite Impfung kann ungefähr 4 Wochen nach Genesung erfolgen.
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COVID-19 Infektionen welche nach der zweiten oder darauffolgenden Impfung auftreten:
- 2a) Nach symptomlosen Infektionen, kann die nächste Impfung planmäßig durchgeführt oder abhängig von der aktuellen epidemiologischen Lage bis zu 6 Monate aufgeschoben werden.
- 2b) Nach symptomatischen Infektionen: Bei Personen unter 60 Jahren, kann eine Impfung bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. Bei Risikopersonen oder Personen ab dem 60. Lebensjahr kann eine weitere Impfung jedoch auch schon in einem geringeren Abstand als 6 Monate erfolgen.