Schutzimpfung
COVID-19-Impfpflicht

Aktuelle Informationen zur Impfpflicht
Diese finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher hat der Österreichische Nationalrat per 4. Februar 2022 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz COVID-19-Impfpflichtgesetz) beschlossen.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.
- COVID-19-Impfpflicht-VO Geltende Fassung im Rechtsinformationssystem
Das COVID-19-Impfpflichtgesetz sieht vor, dass bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 ausgenommen werden können.
Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat per Verordnung am 7. Februar 2022 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Ausnahmegrund vorliegt.
Gemäß §3 der COVID-19-Impfpflichtverordnung stehen folgende Möglichkeiten für die Einreichung von Unterlagen zur Beurteilung der Ausnahme von der COVID-19-Impfpflicht zur Verfügung:
- Sie befinden sich aktuell bereits in einer fachlich geeigneten Ambulanz in Behandlung?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Ambulanz.
- Sie sind in keiner fachlich geeigneten Ambulanz in Behandlung und Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Impfbefreiungsgrund vorliegt?
In diesem Fall sind alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung einer möglichen Ausnahme von der COVID-19-Impfpflicht an den epidemieärztlichen Dienst des Bundeslandes Oberösterreich in elektronischer Form einzubringen. (z.B. Befunde, Atteste, Schwangerschaftsnachweis etc.).
Hinweis: Für Personen mit einem Hauptwohnsitz in Linz stellt der Magistrat der Landeshauptstadt Linz ein eigenes Upload-System zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.
- www.linz.at Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Hinweis: Bei diesem Formblatt handelt es sich um KEINE Bestätigung des Vorliegens eines Impfpflicht-Befreiungsgrundes durch dazu befugte Stellen.