Testangebote
PCR-Tests/Freitesten
Mit einer Freitestung kann eine Verkehrsbeschränkung vorzeitig beendet werden.
Ein solcher Test darf frühestens am fünften Tag nach dem Zeitpunkt der (ersten) Probenahme durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Freitestung liegt bei einem negativen Testergebnis oder einem positiven Testergebnis mit einem CT-Wert ≥ 30 vor.
Sie können sich in Oberösterreich über das reguläre PCR-Testangebot Freitesten. Dabei sind Sie an das von Ihnen monatlich gewählte Angebot von "OÖ gurgelt" oder den Apotheken gebunden.
- Im Angebot von "OÖ gurgelt" ist dabei lediglich wichtig, bei der Dateneingabe die Option "Freitesten" auszuwählen.
- Ab 01.01.2023 führen die OÖ-Apotheken ebenfalls Freitestungen durch. Dazu buchen Sie bitte einen regulären Termin bei der entsprechenden Apotheke.

In 285 SPAR-Filialen (Aus- und Abgabestellen) in allen 18 oberösterreichischen Bezirken erhalten Sie Test-Sets für zuhause.
Die Tests können zu den Öffnungszeiten in den SPAR-Filialen abgegeben werden.
Darüber hinaus können die Tests an Sonn- und Feiertagen auch bei teilnehmenden SPAR-Express-Standorten und bis 31.01.2023 bei teilnehmenden McDonald’s Restaurants eingeworfen werden.
Die Ausgabe erfolgt zu 10 Stück (Bedarf für 2 Monate). Es muss eine Rücklaufquote von mindestens 80 % der ausgegebenen Tests erreicht sein, um neuerlich ein Test-Paket abholen zu können.
Die PCR-Tests werden direkt vor Ort in den Apotheken abgenommen.
Apotheken, die PCR-Tests anbieten, sind auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer gelistet. Für die Abnahme eines PCR-Tests kann eine Terminvereinbarung online über nachstehenden Link oder direkt in einer Apotheke erfolgen.
So funktioniert die Testung in der Apotheke:
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Melden Sie sich für einen Termin direkt in einer Apotheke oder online an.
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Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, da diese zu Ihrer Identifikation herangezogen wird.
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In der Apotheke ist die Unterzeichnung einer Bestätigung nötig, dass im aktuellen Monat keine PCR-Tests über SPAR konsumiert werden.
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Sie erhalten Ihr Testergebnis (inkl. CT-Wert) vom Labor. Sollte dieses positiv sein, gilt für Sie unmittelbar eine Verkehrsbeschränkung und es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.
Sollten Sie kein Testergebnis erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Apotheke.