Info-Center
Aktuelle Regelungen
Die Bundesregierung hat Anpassungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 16. April 2022 beschlossen. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 8. Juli 2022. Ausführliche Informationen zu den nun geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- Informationen zu den aktuellen Maßnahmen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist am 16. April in Kraft getreten. Sie normiert eine Maskenpflicht in diversen Kundenbereichen von Betriebsstätten ("lebensnotwendige" Bereiche wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken etc). Weiters wurde die Gültigkeitsdauer der „Booster“-Impfung auf 365 Tage verlängert.
Es gilt weiterhin jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Daher gilt zum Beispiel für Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G-Nachweises.
- 2. COVID-19-Basismaßnahmen-VO Geltende Fassung im Rechtsinformationssystem
- Informationen zu den aktuellen Maßnahmen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher hat der Österreichische Nationalrat per 4. Februar 2022 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz COVID-19-Impfpflichtgesetz) beschlossen.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.
Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) gilt 180 Tage, das Impfzertifikat der 3. Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) gilt für 365 Tage.
Die Mindestdauer von 90 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass.
Für die Einreise nach Österreich gelten teilweise andere Fristen (vgl. COVID-19-Einreiseverordnung).
- Weitere Informationen zu aktuellen Maßnahmen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Um die Personenfreizügigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wiederherzustellen, wurde auf europäischer Ebene die Idee der Digital Green Certificates – "Grüner Pass" – geschaffen. Hierbei handelt es sich um Zertifikate mit einem individuellen QR-Code, die einen negativen Test, eine verabreichte Corona-Schutzimpfung oder eine Genesung von COVID-19 dokumentieren und eine einfache Überprüfung gewährleisten.
Antworten auf Fragen zum Grünen Pass erhalten Sie auch unter der kostenlosen Hotline 0800 555621
- Informationsplattform Grüner Pass Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
"MEIN OÖ" - App
Mit der Landes-App "Mein OÖ" können Sie nicht nur Behördenwege elektronisch erledigen sondern auch Ihren persönlichen EU-konformen 3-G-Nachweis herunterladen.
Folder "Grüner Pass"
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Infoblatt "Grüner Pass"
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz