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Aktuelle Regelungen
Mit der 4. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung treten weitere Lockerungen in Kraft. Der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei Gesundheitsdienstleistungen für Mitarbeiter:innen und Besucher:innen entfällt, es besteht jedoch in diesen Bereichen weiterhin Maskenpflicht. Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Die aktuellen Regelungen gelten vorerst bis zum 28. Februar 2023. Ausführliche Informationen zu den geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- 2. COVID-19-Basismaßnahmen-VO Geltende Fassung im Rechtsinformationssystem
- Informationen zu den aktuellen Maßnahmen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mit 1. August 2022 wird die bescheidmäßige Absonderung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen durch die zuständige Gesundheitsbehörde durch eine Verkehrsbeschränkung abgelöst. Grundlage dafür ist die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung des Gesundheitsministers. Ein individueller Bescheid wird künftig nicht mehr erlassen.
Trotz der neuen Regelung bleibt COVID-19 auch nach dem 1. August 2022 weiterhin eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Das bedeutet, dass jeder Verdachtsfall, jede Erkrankung sowie ein positiver Antigentest auch künftig der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden ist.
- Weitere Informationen zur Verkehrsbeschränkung
- COVID-19-Verkehrsbeschränkungs-Verordnung Geltende Fassung im Rechtsinformationssystem
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2022 die Aufhebung des Gesetzes und zugehöriger Verordnungen einstimmig beschlossen.
- Nationalratsbeschluss vom 07. Juli 2022 ©Parlament
Um die Personenfreizügigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wiederherzustellen, wurde auf europäischer Ebene die Idee der Digital Green Certificates – "Grüner Pass" – geschaffen. Hierbei handelt es sich um Zertifikate mit einem individuellen QR-Code, die einen negativen Test, eine verabreichte Corona-Schutzimpfung oder eine Genesung von COVID-19 dokumentieren und eine einfache Überprüfung gewährleisten.
Antworten auf Fragen zum Grünen Pass erhalten Sie auch unter der kostenlosen Hotline 0800 555621
"MEIN OÖ" - App
Mit der Landes-App "Mein OÖ" können Sie nicht nur Behördenwege elektronisch erledigen sondern auch Ihren persönlichen EU-konformen 3-G-Nachweis herunterladen.
FAQ: Grüner Pass
Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Grüner Pass: Zertifikate
Hier finden Sie Informationen zum Impfzertifikat, Testzertifikat und Genesungszertifikat.