COVID-19 Infektion
COVID-19 Infektion
Die Erkrankung, die das Coronavirus SARS-CoV-2 hervorruft, wird als COVID-19 bezeichnet. Die Erkrankung verläuft oft ähnlich Erkältungen. Leider sind auch sehr schwere Verläufe mit der Notwendigkeit von Krankenhausbetreuung und auch intensivmedizinischer Behandlung zu beobachten.

Kontakt mit positiv getesteten Personen
Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen finden aktuelle Informationen im Leitfaden des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Quarantäne und Kontaktpersonenmanagement

Online-Meldung bei COVID-19 Verdacht
Wenn Sie Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause, wählen Sie bitte 1450 oder melden Sie sich hier online.

COVID-19: Symptome & Verlauf
Informationen zur Krankheit COVID-19 lesen Sie im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.
Das Hauptaugenmerk beim Corona-Fallmanagement liegt derzeit auf der Absonderung positiv getesteter Personen sowie auf der Erfassung von Infektionsausbrüchen in besonders gefährdeten Bereichen (z.B. Alten- und Pflegeheime), also mehreren Infektionen in einer Institution oder Einrichtung.
Positiv getestete Personen werden per SMS über das Testergebnis informiert, um eine möglichst schnelle Informationsweitergabe sicherzustellen. Gleichzeitig wird mit dieser SMS die behördliche Aufforderung erteilt, zuhause zu bleiben. Ebenfalls per SMS wird ein Link auf ein Erhebungsformular mitgeschickt und ersucht, dieses vollständig auszufüllen. Im Anschluss erfolgt ehestmöglich die Erlassung eines Absonderungsbescheides.
Um Kontaktpersonen möglichst schnell zu informieren, werden diese im Wege der erkrankten Person sofort über die Verkehrsbeschränkung verständigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die zuständige Behörde die Kontaktperson per SMS über die Verkehrsbeschränkung informieren. Verkehrsbeschränkte Personen sind nicht in häuslicher Quarantäne, haben aber bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP-2-Maske zu tragen. Sie dürfen weiters keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser), keine Einrichtungen, wo nicht durchgehend die Maske getragen werden kann (z.B. Fitnessstudio, Gastronomie) sowie keine Großveranstaltungen besuchen.
Bei Fragen zu Absonderungsbescheiden, Quarantäne, CT-Wert, Freitesten, Verkehrsbeschränkung etc. kontaktieren Sie die zuständige Behörde - vorzugsweise per E-Mail. Im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) zuständig.
- Erreichbarkeiten der Oö. Bezirkshauptmannschaften in Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Informationen für Kontaktpersonen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Was tun bei Erkrankungs- und Verdachtsfall? Hier erhalten Sie Informationen für Personen, die entweder an Covid-19 erkrankt sind oder als Kontaktpersonen gelten. Die einzelnen SARS-COV-2-Informationsblätter in verschiedenen Sprachen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie ebenfalls hier.
- Medikationstherapie Für Betroffene stehen Medikamente bei nicht ausreichender Immunantwort und Medikamente zur Therapie bei SARS-CoV-2 zur Verfügung.