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COVID-19 Infektion

COVID-19 Infektion

Die Erkrankung, die das Coronavirus SARS-CoV-2 hervorruft, wird als COVID-19 bezeichnet. Eine Covid-19 Infektion kann erkältungs- oder grippeähnliche Verläufe aufweisen, ist jedoch eigentlich eine Erkrankung des gesamten Organismus. Daher ist die Vielfältigkeit der möglichen Symptome sehr breit, und es kann manchmal auch zu schweren Verläufen mit der Notwendigkeit von Krankenhausbetreuung und auch intensivmedizinischer Behandlung kommen.

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verkehrsbeschränkung und dem Corona-Management

Online-Meldung bei COVID-19 Verdacht

Wenn Sie Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause, wählen Sie bitte 1450 oder melden Sie sich hier online.

Aktuelles Corona-Management

Mit 1. August 2022 wurde die bescheidmäßige Absonderung von positiv auf COVID-19 getestete Personen durch eine Verkehrsbeschränkung abgelöst. Diese Verkehrsbeschränkung erfolgt unmittelbar aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung. Ein individueller Bescheid wird daher durch die zuständige Gesundheitsbehörde nicht mehr erlassen.

COVID-19 bleibt auch über den 1. August 2022 hinaus weiterhin eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Das bedeutet, dass jeder Verdachtsfall, jede Erkrankung sowie auch ein positiver Antigentest weiterhin der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden ist, was wie bisher über die Gesundheitshotline 1450 erfolgt. Für die Bürgerinnen und Bürger treten daher in diesem Zusammenhang keine Änderungen ein, sondern ist hinsichtlich der Anzeigepflicht wie bisher vorzugehen. Es sind seitens der Behörde auch weiterhin Erhebungen durchzuführen, weshalb es auch zu diesem Zweck weiterhin zu einer Kontaktaufnahme (persönlich oder elektronisch) mit den Betroffenen kommen wird. Auch eine Information über das positive Testergebnis einer behördlichen Testung sowie hinsichtlich des Umstands, dass eine Verkehrsbeschränkung gilt, wird künftig seitens der Gesundheitsbehörde erfolgen.